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Haarfangprüfungen

Mit der Durchführung eines Haarfangtests kommen Sie als Betreiber eines kommunalen Schwimmbades Ihrer Verkehrssicherheitspflicht nach.

 

Eventuell bestehende Gefährdungspotentials werden erkannt und umgehend gemeinsam mit Ihnen beseitigt.

 

Unsere Haarfangprüfungen führen wir nach DIN EN 13451-3 und Merkblatt 60.03 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen durch.

 

Die Haarfangprüfung beinhaltet:

 

  • Feststellung der Ansaugsituation für Messwasser- und
    Attraktionspumpenansaugungen (und gegebenenfalls Rohwasseransaugungen)
  • Dokumentation der Anlagen-Ist-Zustände
  • Durchführung des Haarfangtests mit Fotodokumentation
  • Erstellung eines ausführlichen Testprotokolls
  • Ermittlung der eventuell auftretenden Ansaugkräfte mit Erläuterung der Auswirkungen
  • Festlegung des Gefahrenpotentials mit schriftlichem Befund
  • Bei Bedarf Erstellung eines Angebotes zum normkonformen Umbau der Ansaugstelle

 

Gerne führen wir eine Haarfangprüfung für Sie durch - kontaktieren Sie uns.